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HOAI 2021 in Kraft

Am 18.11.2020 hat der Bundesrat das Gesetz für Ingenieur- und Architektenleistungen geändert. Damit trat die von der Bundesregierung beschlossene 1. Änderungsverordnung zur HOAI 2013 in Kraft, die ab 1.1.2021 wesentliche Änderungen der HOAI beinhaltet. Die relevantesten Punkte sind:

– Es gibt keine verordneten Mindest- und Höchstsätze mehr. Die bisherigen Mindestsätze (die Honorartabellen sind seit 2013 gleich geblieben, dienen aber nur noch der Orientierung) heißen nun Basissätze und gelten als vereinbart, wenn keine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Honorare unter und über den Tafelwerten sind nicht mehr unzulässig.

– Eine Schriftform (Papier mit den Unterschriften der Vertragsparteien) ist für Vereinbarungen nicht mehr notwendig; es reicht die Textform, also beliebige reproduzierbare Texte wie Mails usw.

– Zur Fälligkeit des Honorars wird nur noch auf das BGB verweisen.

Alle Texte zur HOAI finden Sie unter hoai.de


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Stand: 15. Januar 2021>/h5>